DWS BasisRente Premium
Der erste Teil des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes war die Abschaffung des Steuerprivilegs von Lebensversicherungen (Fondsgebundenen). Der zweite wichtige Teil des Alterseinkünftegesetzes ist die Umstellung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen mit dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Auswirkungen auf die private Finanz- und Altersvorsorgeplanung sind gravierend.
Die neue BasisRente ist der lange überfällige Schritt weg von dem nicht mehr finanzierbaren Kettenbrief „Umlagesystem“ hin zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge.
Infos zur Ansparphase:
Beiträge für die Altersvorsorge im Rahmen der neu geregelten BasisRente können im Jahr bis maximal 20.000 € steuerlich berücksichtigt werden, bei Ehepaaren bis 40.000 €. Im Jahr 2009 sind 68 % des Beitrags steuerlich abzugsfähig. Der Anteil steigt jährlich um 2 %, bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind. Inwieweit sich die Beiträge tatsächlich steuerlich auswirken, hängt von Ihrem beruflichen Status und Ihrem Einkommen ab. Hier ergeben sich ganz neue Möglichkeiten, die Altersvorsorge mit Unterstützung von Steuerersparnissen aufzubauen, insbesondere für Selbstständige.
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Infos zur Rentenphase:
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Altersvorsorgebeiträge steuerlich stärker entlastet und die darauf beruhenden Renten stärker besteuert werden. Rentenleistungen unterliegen ab 2005 einheitlich zu 50 % der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahre 2040 auf 100 % angehoben.
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Vorteile:
- Anleger wählen ein Produkt, das an den Renditechancen der Aktienmärkte partizipieren und die Sicherheitsorientierung festverzinslicher Papiere nutzen kann – je nachdem, welches Investment im aktuellen Marktumfeld und in der jeweiligen Situation die besseren Möglichkeiten bietet.
- Sie haben die Garantie der DWS Investment GmbH, dass Ihnen vorbehaltlich eines Anbieterwechsels mindestens Ihre Sparbeiträge bei Rentenzahlungsbeginn zur Verfügung stehen, d. h. die Bei träge abzüglich 5 % Abschluss- und Vertriebskosten.
- Sie können den Anbieter wechseln
- Hartz IV sicher und Insolvenzgeschützt - Die Einzahlungen sind vor Konkurs und Pfändung geschützt.
- Flexible Ansparphase - Regelmäßige und einmalige Zahlungen sind ohne Zwänge flexibel möglich (Achtung: nicht bei allen Anbietern).
- Ab dem 55. Geburtstag können Sie den Höchststand Ihres Vertrages sichern und somit erzielte Gewinne festschreiben. Für diese Sicherung wird das Investment defensiver ausgerichtet.
- Hinterbliebene Ehepartner oder Kinder können versorgt werden – entweder mit einer Rente oder mit der Übertragung des Gut habens auf einen eigenen Basisrentenvertrag.
Risiken/Nachteile:
- Als Grundstein der Altersvorsorge unterliegt die BasisRente ähnlichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung, d. h., sie ist nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar und nicht pfändbar.
- Die steuerlichen Zuschüsse gibt der Staat nur für den Aufbau der individuellen Altersvorsorge, nicht für den Aufbau von Vermögen.
- In der Ansparphase ist die BasisRente überraschend flexibel, in der Auszahlungsphase jedoch nicht mehr. Der Gesetzgeber schützt die Beiträge zur Basisrente in besonderem Maße. Daher ist der Vertrag nicht kapitalisierbar, nicht verpfändbar und nicht beleihbar.
- Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, einmalige Verfügungen sind nicht möglich (im Unterschied zur Riester-Rente, wo 30 % Kapitalauszahlung möglich sind und ja auch durch eine mögliche Kündigung mehr Flexibilität gegeben ist).
- Wir gehen von der gegenwärtigen Steuerlage aus. Allerdings können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
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